E-Mail Signatur
Eine E-Mail Signatur beinhaltet nähere Angaben zum Absender und ist typischerweise am Ende einer E-Mail Nachricht zu finden.
Seit dem 01.01.2007 sind Kaufleute im Sinne des HGB und deren Mitarbeiter gesetzlich dazu angehalten, eine E-Mail Signatur mit mindestens folgenden Elementen anzulegen:
- Name, Vorname des Absenders
- Name, Sitz und Rechtsform der Firma
- Vor- und Nachnamen von Geschäftsführern und Aufsichtsratsvorsitzenden
- Handelsregisternummer und zuständiges Registergericht
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
Die Gesetzesgrundlagen für E-Mail Signaturen bilden hierbei die Paragraphen 37a im HGB, 35a im GmbHG und 80 im AktG.
Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail Adresse und Webseite werden in den Gesetzestexten nicht weiter geregelt und sind somit keine Pflichtangaben. Allerdings haben sich diese Informationen in der Praxis für Empfänger von E-Mails als hilfreich herausgestellt und gehören daher heute zum festen Bestandteil von E-Mail Signaturen.





